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   VG Bayreuth, 13.11.2018 - B 5 K 18.12   

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VG Bayreuth, 13.11.2018 - B 5 K 18.12 (https://dejure.org/2018,59308)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 13.11.2018 - B 5 K 18.12 (https://dejure.org/2018,59308)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 13. November 2018 - B 5 K 18.12 (https://dejure.org/2018,59308)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 19 Abs. 4, Art. 33 Abs. 2; BBG § 21; BLV § 48
    Anspruch auf Neubeurteilung im Polizeidienst

  • rewis.io

    Anspruch auf Neubeurteilung im Polizeidienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Auszug aus VG Bayreuth, 13.11.2018 - B 5 K 18.12
    Gänzlich entbehrlich ist eine Begründung des Gesamturteils jedoch nur dann, wenn im konkreten Fall eine andere als die vergebene Note nicht in Betracht kommt, weil sie sich - vergleichbar einer Ermessensreduzierung auf Null - geradezu aufdrängt (vgl. BVerwG, U.v. 17.9.2015 - 2 C 27.14 - juris Rn. 12 ff., 37; U.v. 28.1.2016 - 2 A 1.14 - juris Rn. 30 ff. m. w. N.; U.v. 2.3.2017 - 2 C 21.16 - juris Rn. 59 ff.; U.v. 1.3.2018 - 2 A 10.17 - juris Rn. 32 ff.).

    Andernfalls besteht das naheliegende Risiko, dass jeweils nachträglich ein "passendes" Kriterium für denjenigen Beamten nachgeschoben wird, der ein Rechtsmittel eingelegt hat (BVerwG, U.v. 1.3.2018 - 2 A 10.17 - juris Rn. 48; BVerwG, B.v. 21.12.2016 - 2 VR 1.16 - BVerwGE 157, 168 Rn. 41; BVerwG, U.v. 2.3.2017 - 2 C 21.16 - BVerwGE 157, 366 Rn. 75 ff.).

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VG Bayreuth, 13.11.2018 - B 5 K 18.12
    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle kann dagegen nicht dazu führen, dass das Gericht die fachliche oder persönliche Beurteilung des Beamten durch den Dienstherrn in vollem Umfange nachvollzieht oder diese gar durch eine eigene Beurteilung ersetzt (vgl. BVerwG, U.v. 26.6.1980 - 2 C 8/78 - BVerwGE 60, 245/246; BayVGH, B.v. 29.1.1997 - 3 B 95.1662; U.v. 22.5.1985 - 3 B 94 A.1993).

    Er kann sich andererseits aber auch auf die Angabe zusammenfassender Werturteile aufgrund einer unbestimmten Vielzahl nicht benannter Einzeleindrücke beschränken (BVerwG, U.v. 26.6.1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245/247).

  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Bayreuth, 13.11.2018 - B 5 K 18.12
    Gänzlich entbehrlich ist eine Begründung des Gesamturteils jedoch nur dann, wenn im konkreten Fall eine andere als die vergebene Note nicht in Betracht kommt, weil sie sich - vergleichbar einer Ermessensreduzierung auf Null - geradezu aufdrängt (vgl. BVerwG, U.v. 17.9.2015 - 2 C 27.14 - juris Rn. 12 ff., 37; U.v. 28.1.2016 - 2 A 1.14 - juris Rn. 30 ff. m. w. N.; U.v. 2.3.2017 - 2 C 21.16 - juris Rn. 59 ff.; U.v. 1.3.2018 - 2 A 10.17 - juris Rn. 32 ff.).

    Andernfalls besteht das naheliegende Risiko, dass jeweils nachträglich ein "passendes" Kriterium für denjenigen Beamten nachgeschoben wird, der ein Rechtsmittel eingelegt hat (BVerwG, U.v. 1.3.2018 - 2 A 10.17 - juris Rn. 48; BVerwG, B.v. 21.12.2016 - 2 VR 1.16 - BVerwGE 157, 168 Rn. 41; BVerwG, U.v. 2.3.2017 - 2 C 21.16 - BVerwGE 157, 366 Rn. 75 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2018 - 1 B 1046/18

    Besetzung einer Beförderungsstelle mit einem Bewerber im Auswahlverfahren

    Auszug aus VG Bayreuth, 13.11.2018 - B 5 K 18.12
    Denn danach müssen "besondere Leistungen und Fähigkeiten während des gesamten Beurteilungszeitraumes" - also stets - deutlich herausragen (vgl. OVG NRW, B.v. 30.8.2018 - 1 B 1046/18 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus VG Bayreuth, 13.11.2018 - B 5 K 18.12
    Andernfalls besteht das naheliegende Risiko, dass jeweils nachträglich ein "passendes" Kriterium für denjenigen Beamten nachgeschoben wird, der ein Rechtsmittel eingelegt hat (BVerwG, U.v. 1.3.2018 - 2 A 10.17 - juris Rn. 48; BVerwG, B.v. 21.12.2016 - 2 VR 1.16 - BVerwGE 157, 168 Rn. 41; BVerwG, U.v. 2.3.2017 - 2 C 21.16 - BVerwGE 157, 366 Rn. 75 ff.).
  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Bayreuth, 13.11.2018 - B 5 K 18.12
    Gänzlich entbehrlich ist eine Begründung des Gesamturteils jedoch nur dann, wenn im konkreten Fall eine andere als die vergebene Note nicht in Betracht kommt, weil sie sich - vergleichbar einer Ermessensreduzierung auf Null - geradezu aufdrängt (vgl. BVerwG, U.v. 17.9.2015 - 2 C 27.14 - juris Rn. 12 ff., 37; U.v. 28.1.2016 - 2 A 1.14 - juris Rn. 30 ff. m. w. N.; U.v. 2.3.2017 - 2 C 21.16 - juris Rn. 59 ff.; U.v. 1.3.2018 - 2 A 10.17 - juris Rn. 32 ff.).
  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 A 1.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Bayreuth, 13.11.2018 - B 5 K 18.12
    Gänzlich entbehrlich ist eine Begründung des Gesamturteils jedoch nur dann, wenn im konkreten Fall eine andere als die vergebene Note nicht in Betracht kommt, weil sie sich - vergleichbar einer Ermessensreduzierung auf Null - geradezu aufdrängt (vgl. BVerwG, U.v. 17.9.2015 - 2 C 27.14 - juris Rn. 12 ff., 37; U.v. 28.1.2016 - 2 A 1.14 - juris Rn. 30 ff. m. w. N.; U.v. 2.3.2017 - 2 C 21.16 - juris Rn. 59 ff.; U.v. 1.3.2018 - 2 A 10.17 - juris Rn. 32 ff.).
  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

    Auszug aus VG Bayreuth, 13.11.2018 - B 5 K 18.12
    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abfassung der dienstlichen Beurteilung erlassen hat, ist vom Gericht zudem zu prüfen, ob die Richtlinien mit den normativen Regelungen über die dienstliche Beurteilung im Einklang stehen und ob diese Richtlinien eingehalten sind (BVerwG, U.v. 21.3.2007 - 2 C 2.06 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 17.12.1981 - 2 C 69.81

    Dienstliche Beurteilung - Eintritt in den Ruhestand - Rechtsschutz -

    Auszug aus VG Bayreuth, 13.11.2018 - B 5 K 18.12
    Innerhalb des durch die gesetzlichen Vorschriften gezogenen Rahmens steht es grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn, wie er verwertbare Aussagen zu den einzelnen Beurteilungsmerkmalen gestalten und begründen und worauf er im Einzelnen sein Gesamturteil stützen will (BVerwG, U.v. 17.12.1981 - 2 C 69.81 - BayVBl 1982, 348).
  • VG Bayreuth, 12.08.2019 - B 5 E 19.586

    Beförderungsverfahren nach Rangliste

    Mit Bescheid vom 19.05.2019 hatte die Antragsgegnerin die Regelbeurteilung des Antragstellers vom 15.05.2017 (Unterschrift des Zweitbeurteilers) sowie die Anlassbeurteilung für den Beurteilungszeitraum vom 01.10.2016 bis 31.07.2018 im Hinblick auf das in der Sache B 5 K 18.12 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 13.11.2018 aufgehoben.

    Zur Begründung wird auf das in der Sache B 5 K 18.12 ergangene Urteil vom 13.11.2018 wegen dienstlicher Beurteilung des Antragstellers verwiesen.

    Mit Schriftsatz vom 01.08.2019 trägt die Antragsgegnerin ergänzend vor, dass in Anbetracht der Gründe des Urteils vom 13.11.2018 - B 5 K 18.12 - sowohl die Regelbeurteilung zum Stichtag 01.10.2016 als auch die diese fortschreibende Anlassbeurteilung für den Beurteilungszeitraum vom 01.10.2016 bis 31.07.2018 aufgehoben und die zuständigen Beurteiler gebeten worden seien, beide Beurteilungen unter Berücksichtigung der gerichtlichen Aufhebungsgründe neu zu erstellen und gegenüber dem Antragsteller zu eröffnen.

    Wie bereits im Urteil vom 13.11.2018 - B 5 K 18.12 zur periodischen Beurteilung ausgeführt, ist es grundsätzlich dem Beurteiler überlassen, in welcher Weise er sich die erforderlichen Kenntnisse über die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des zu beurteilenden Beamten verschafft.

    Den insoweit im Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 13.11.2018 - B 5 K 18.12 - erhobenen Beanstandungen gegen die erste Fassung der Regelbeurteilung wurde ausreichend Rechnung getragen.

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